Master of Laws (LL.M.) Handels- und Gesellschaftsrecht
Kosten, Zulassung, Bewerbung und weitere Infos

 

 

Kosten

 

 

Die Gebühren für das gesamte Studium richten sich nach Anzahl der belegten Module und Semester, die je nach Art, Umfang und Inhalt des vorangegangenen Studiums unterschiedlich sein können.

 

Zielgruppe

Anzahl Module

Studiengebühr gesamt

Nicht-Jurist:innen & BA - Absolvent:innen

14

16.750 €

Wirtschaftsjurist:innen*

8

10.050 €

Jurist:innen mit 1. oder 2. Staatsexamen & Wirtschaftsjurist:innen

8

10.050 €

Jurist:innen mit absolviertem Fachanwaltslehrgang

4

 5.750 €

Zzgl. Studentenwerksbeitrag (72,00€ pro Semester)

 

*Die Studiengebühr bei einer Anrechnung der Module M1-M6

 

 

Unser Tipp: Steuerlich gelten machen

 

Alle Aufwendungen, die Ihnen durch die Teilnahme am Masterstudiengang entstehen, sind in der Regel in voller Höhe absetzbar. Dazu zählen auch die Kosten für z.B. An- und Abreise, Hotelübernachtungen, Verpflegungsmehraufwand sowie evtl. Arbeitsmittel.

Vielleicht übernimmt auch Ihr Arbeitgeber die Kosten eines berufsbegleitenden Studiums? Diese kann sich für den Arbeitgeber und Beschäftigte steuerlich günstig auswirken. Z.B. kann der Arbeitgeber die Kosten als Betriebsausgaben abziehen.  Die Beschäftigten müssen die Kostenübernahme nicht als geldwerten Vorteil versteuern. Hierbei fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an.

Lassen Sie sich von Ihrem Steuerberater bzw. Personalabteilung beraten.

 

 

Aktuelle Informations­veranstaltungen

 

• Online-Infoveranstaltung LL.M. - Studiengänge in Kooperation mit der OTH Amberg-Weiden

 

Wann: 18.11.2024

Uhrzeit: 17:30 Uhr

Dauer: ca. 45 Minuten

Link: bbb.oth-aw.de/rooms/jei-kuh-5mu-0m5/join

 

 

Sie können nicht an einer unserer Informationsveranstaltungen teilnehmen? Kein Problem - buchen Sie einfach Ihr individuelles Beratungsgespräch.

 

Gerne beraten wir Sie auch telefonisch - schreiben Sie uns:

info@arber-campus.de oder rufen Sie direkt an +49 (0)7066 9008-41

Zulassung

 

Voraussetzung für die Zulassung zum LL.M.-Studiengang Handels- und Gesellschaftsrecht ist ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium mit dem Abschluss Staatsexamen wie etwa Rechtswissenschaften oder ein Abschluss eines einschlägigen Bachelorstudiums mit mindestens 210 ECTS-Leistungspunkten wie bspw. Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Handelsmanagement und Wirtschaftsrecht.

 

Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein Studium mit weniger als 210 ECTS-Leistungspunkten die Zulassungsvoraussetzungen ausnahmsweise erfüllen (vgl. § 5 Abs. 5 der Studien- und Prüfungsordnung).

 

Zudem wird eine mindestens einjährige qualifizierte berufspraktische Erfahrung nach Abschluss des Hochschulstudiums vorausgesetzt. Als solche gilt insbesondere eine Tätigkeit als Jurist:in im juristischen Vorbereitungsdienst (Referendariat), Jurist:in in Rechtsanwaltskanzleien, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Steuerberatungskanzleien, Unternehmensberatungen, Industrie-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen, wenn diese im Wesentlichen einem in Anlage 2 zur Studien- und Prüfungsordnung näher beschriebenen Verantwortungsbereich entspricht.

 

Die detaillierten Zulassungsvoraussetzungen finden Sie in § 5 und § 6 der Studien- und Prüfungsordnung.

 

Studien- und Prüfungsordnung

 

 

Bewerbung

 

Bewerbungszeitraum: 

 

Für das SoSe: 15.11. - 15.01.

Für das WiSe: 01.05. - 15.07.

 

Bewerben können Sie sich direkt über das Primuss Portal der Hochschule unter folgendem Link:

 

https://www3.primuss.de/cgi-bin/bew_anmeldung_v2/index.pl?Session=&FH=fhaw&Email=&Portal=1&Language=de

 

Folgende Unterlagen benötigen Sie für die Bewerbung:

 

- Personalausweis

- Berufsausbildungszeugnis / Bescheinigung der Berufserfahrung 

- Lebenslauf

- Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis, o.ä.) 

- Abschlusszeugnisse - Staatsexamen (1 und 2 falls vorhanden) 

- ggf. Exmatrikulationsbescheinigungen aus div. Vorstudien

- falls bereits eine Fachanwaltsurkunde vorliegt, kann diese ebenso hochgeladen werden - ansonsten reicht das Staatsexamen aus

 

Die Dokumente müssen nicht beglaubigt sein - es reicht der Upload einer Kopie. 

 

 

 

Sie haben Fragen?

 

Wir beraten Sie gerne!

Buchen Sie einen telefonischen

Beratungstermin

FAQ

Fragen und Antworten