Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu Ihrem gewählten Thema.
Falls Ihre Frage hier nicht dabei ist, wenden Sie sich gerne an uns.
- LL.M. Arbeitsrecht
- LL.M. Handels- & Gesellschaftsrecht
- LL.M. Medizinrecht
- LL.M. Miet- & WEG-Recht / Immobilienrecht
Unsere LL.M.-Studiengänge werden in einer Bildungskooperation mit der Ostbayerischen Technischen Hochschule (OTH) Amberg-Weiden und Arber-Seminare angeboten.
Bei Fragen zum Inhalt und Ablauf des LL.M. Studiengangs und zu Ihrer persönlichen Karriereplanung von Arber Campus:
Vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin bei Frau Dr. Pekala-Speer oder wenden sich an Fr. Blum unter l.blum@arber-seminare.de oder telefonisch unter
030 / 28 69 21 29 Wir finden gemeinsam den passenden Weg zu Ihrem Ziel.
Bei Fragen zur Bewerbung, zum Semester, den Semestergebühren, den Studienstandorten und zur OTH Amberg-Weiden:
Wenden Sie sich bitte an Fr. Lum : d.lum@oth-aw.de oder telefonisch unter: 0961 / 382 1194
Bei technischen Fragen zum Primus-Bewerbungsportal der OTH Amberg-Weiden:
Wenden Sie sich bitte an Fr. Forster vom Studienbüro unter: k.forster@oth-aw.de oder telefonisch unter 0961 / 382 1125
Eine Bewerbung an der OTH Amberg-Weiden ist grundsätzlich nur online möglich.
Diese können Sie online über das Primuss-Portal der OTH Amberg-Weiden ab Beginn der jeweiligen Bewerbungszeiträume einreichen. Bei der Onlinebewerbung sind alle geforderten Unterlagen in elektronischer Form hochzuladen.
Bewerbungszeitraum für das WiSe: 1. Mai – 15. Juli
Bewerbungszeitraum für das SoSe: 15. November – 15. Januar
In den o. g. Zeiträumen sind die Bewerbungsunterlagen/ Upload Bereich bei der OTH Amberg-Weiden online einzureichen.
- Personalausweis
- Berufsausbildungszeugnis / Bescheinigung der Berufserfahrung
- Lebenslauf
- Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis, o.ä.)
- Abschlusszeugnisse - Staatsexamen (1 und 2 falls vorhanden)
- ggf. Exmatrikulationsbescheinigungen aus div. Vorstudien
- falls bereits eine Fachanwaltsurkunde vorliegt, kann diese ebenso hochgeladen werden - ansonsten reicht das Staatsexamen aus
Folgt man den Anweisungen, so erhält der Bewerber eine E-Mail mit einem Link unter welchem er den Status der eigenen Bewerbung mitverfolgen kann. Sie finden den Bewerberstatus auch auf der Homepage.
Der Bewerber kann auch im Upload Bereich der Bewerbung einsehen, ob alle Unterlagen frist- und ordnungsgerecht hochgeladen wurden oder ggf. noch etwas nachzureichen ist.
Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an das Studienbüro der OTH Amberg-Weiden.
Die Studiengebühren für Jurist:innen mit 1. oder 2. Staatsexamen belaufen sich gesamt auf:
10.050,00 €, zzgl.162.00€ Studentenwerksbeitrag pro Semester.
Die Studiengebühren für Jurist:innen mit bereits abgeschlossenem Fachanwaltslehrgang belaufen sich gesamt auf:
7.740,00 €, zzgl. 162.00€ Studentenwerksbeitrag pro Semester.
In der Regel dauert ein berufsbegleitender LL.M.-Studiengang 3-5 Semester.
3 Semester für Jurist:innen
4-5 Semester f. Nicht-Jurist:innen
5 Semester für nicht Jurist:innen
Voraussetzung für die Zulassung zum LL.M.-Studiengang ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium mit dem Abschluss Staatsexamen oder ein anderes einschlägiges Studium mit mindestens 210 ECTS-Leistungspunkten.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein Studium mit weniger als 210 ECTS-Leistungspunkten die Zulassungsvoraussetzungen ausnahmsweise erfüllen (vgl. § 5 Abs. 5 der Studien- und Prüfungsordnung).
Zudem wird eine mindestens einjährige qualifizierte berufspraktische Erfahrung nach Abschluss des oben genannten Hochschulstudiums vorausgesetzt.
Jährlich zum Sommersemester (15.03.) und zum Wintersemester (01.10.).
Quereinstieg aufgrund des modularen Aufbaus möglich.
Hier entscheidet die jeweilige zuständige Kammer aufgrund der geleisteten Lerninhalte. Wir erstellen Ihnen nach erfolgreicher Absolvierung jedes Themas aus dem Kompaktmoduls und dazugehöriger Klausur ein Abschluss-Zertifikat nach §15 FAO zur Einreichung an der jeweiligen Kammer.
Für die Module M7 & M10 besteht keine Anwesenheitspflicht, jedoch wird diese von der OTH Amberg-Weiden empfohlen.
In den FAO-Modulen M8-M9, M11-M13 besteht eine Anwesenheitspflicht - in Präsenz.
Im Kompaktmodul für Fachanwalt:innen besteht ebenfalls eine Anwesenheitspflicht - Online.
Beratungstermin
Fragen und Antworten