Die Gebühren für das gesamte Studium richten sich nach Anzahl der belegten Module und Semester, die je nach Art, Umfang und Inhalt des vorangegangenen Studiums unterschiedlich sein können.
Zielgruppe | Anzahl Module | Studiengebühr gesamt |
Nicht-Jurist:innen & BA - Absolvent:innen | 14 | 16.750 € |
Wirtschaftsjurist:innen* | 7 | 10.050 € |
Jurist:innen mit 1. oder 2. Staatsexamen | 7 | 10.050 € |
Jurist:innen mit absolviertem Fachanwaltslehrgang | 2 | 5.750 € |
Zzgl. Studentenwerksbeitrag (87,00€ pro Semester)
*Die Studiengebühr bei einer Anrechnung der Module M1-M6
Alle Aufwendungen, die Ihnen durch die Teilnahme am Masterstudiengang entstehen, sind in der Regel in voller Höhe absetzbar. Dazu zählen auch die Kosten für z.B. An- und Abreise, Hotelübernachtungen, Verpflegungsmehraufwand sowie evtl. Arbeitsmittel.
Vielleicht übernimmt auch Ihr Arbeitgeber die Kosten eines berufsbegleitenden Studiums? Diese kann sich für den Arbeitgeber und Beschäftigte steuerlich günstig auswirken. Z.B. kann der Arbeitgeber die Kosten als Betriebsausgaben abziehen. Die Beschäftigten müssen die Kostenübernahme nicht als geldwerten Vorteil versteuern. Hierbei fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an.
Lassen Sie sich von Ihrem Steuerberater bzw. Personalabteilung beraten.
• LL.M.-Info-Lunch: Ihr Weg zum akademischen Titel - online
📆Dienstag, 05.08.2025 um 12:30 Uhr
📆Dienstag, 02.12.2025 um 12:30 Uhr
📆Dienstag, 13.01.2026 um 12:30 Uhr
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Die Teilnahme ist kostenfrei
Für die Organisation bitten wir um eine verbindliche schriftliche Anmeldung.
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Kein Problem - kontaktieren Sie uns einfach unter: info@arber-campus.de | Tel. 07066 9008-41
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Voraussetzung für die Zulassung zum LL.M.-Studiengang Medizinrecht ist ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium mit dem Abschluss Staatsexamen wie etwa Rechtswissenschaften oder Medizin oder ein anderes einschlägiges Studium mit mindestens 210 ECTS-Leistungspunkten wie bspw. Pharmazie, Pflegewissenschaften, Gesundheitswissenschaften oder Gesundheitsökonomie.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein Studium mit weniger als 210 ECTS-Leistungspunkten die Zulassungsvoraussetzungen ausnahmsweise erfüllen (vgl. § 5 Abs. 5 der Studien- und Prüfungsordnung).
Zudem wird eine mindestens einjährige qualifizierte berufspraktische Erfahrung nach Abschluss des Hochschulstudiums vorausgesetzt. Als solche gilt insbesondere eine Tätigkeit in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Krankenkassen und sonstigen Unternehmen der Gesundheitswirtschaft sowie auch die Tätigkeit als Jurist:in im juristischen Vorbereitungsdienst / juristisches Referendariat.
Die detaillierten Zulassungsvoraussetzungen finden Sie in § 5 und § 6 der Studien- und Prüfungsordnung.
Bewerbungszeitraum:
Für das SoSe: 15.11. - 15.01.
Für das WiSe: 01.05. - 15.07.
Bewerben können Sie sich direkt über das Primuss Portal der Hochschule unter folgendem Link:
Folgende Unterlagen benötigen Sie für die Bewerbung:
- Personalausweis
- Berufsausbildungszeugnis / Bescheinigung der Berufserfahrung
- Lebenslauf
- Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis, o.ä.)
- Abschlusszeugnisse - Staatsexamen (1 und 2 falls vorhanden)
- ggf. Exmatrikulationsbescheinigungen aus div. Vorstudien
- falls bereits eine Fachanwaltsurkunde vorliegt, kann diese ebenso hochgeladen werden - ansonsten reicht das Staatsexamen aus
Die Dokumente müssen nicht beglaubigt sein - es reicht der Upload einer Kopie.
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