Das LL.M.-Studium Arbeitsrecht ist mit kurzen Präsenzphasen, Online-Unterricht und Selbstlernphasen voll in den Beruf integrierbar.
Jurist*innen schließen das Studium i.d.R. nach 3 Semestern und Hochschulabsolvent*innen anderer einschlägiger Fachrichtungen nach 4-5 Semester ab.
Der LL.M.-Studiengang beginnt zweimal im Jahr und wird aktuell an drei Studienorten angeboten:
Die Vorlesungszeit im Wintersemester dauert von Oktober bis Ende Januar, im Sommersemester von Mitte März bis Ende Juli.
Eine Anrechnung ist auf Basis der Prüfung der individuellen Kompetenzen möglich - lassen Sie sich informieren.
Hier finden Sie den Studienplan für den Masterstudiengang Arbeitsrecht als PDF.
(Stand: 22.10.2022)
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